6.1.2. Die Berufungsbeklagte bestritt, dass die Berufungsklägerin anfangs Juni 2020 tatsächlich immer noch Arbeiten an Haus C. ausgeführt haben soll. Es sei davon auszugehen, dass die Berufungsklägerin bereits spätestens ab April 2020 keinerlei Hauptarbeiten auf dem fraglichen Objekt mehr ausgeführt habe.