6.1.1. In ihrem vor dem Kantonsgericht eingereichten Gesuch hielt die Berufungsklägerin fest, dass ihre letzten Arbeiten am Bauobjekt am 5. Juni 2020 stattgefunden hätten. Dies ergebe sich u.a. aus einer WhatsApp-Nachricht vom 3. Juni 2020. In dieser habe D. von der Berufungsklägerin E. von der F. GmbH eine Fotografie einer Decke in Haus C. geschickt und gefragt, wie das auf dem Bild ersichtliche Rohr zu verkleiden sei. 4 2022