Die Gesuchstellerin hat vor dem Hintergrund dieses herabgesetzten Beweismasses einen funktionellen Zusammenhang von Arbeiten an mehreren Bauwerken glaubhaft gemacht (E. 5). Hingegen wurden die im Wesentlichen mittels einer WhatsApp-Nachricht behaupteten fristwahrenden Arbeiten weder hinreichend substantiiert (E. 6.1) noch glaubhaft gemacht (E. 6.2). OGE 10/2021/4/A vom 20. September 2022 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht Aus den Erwägungen