2022 "Dass-Entscheide"; persönliche Erscheinungspflicht im vereinfachten Verfahren – Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 68 Abs. 1 und 4 ZPO. Die Begründungstechnik "in Erwägung, dass…, dass…" ist veraltet und erschwert die Les- und Nachvollziehbarkeit sowohl für durchschnittliche Leserinnen und Leser wie auch Juristinnen und Juristen erheblich. Insbesondere lange und komplizierte "Dass-Entscheide" kommen in die Nähe einer ungenügenden Begründung und damit einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (vorliegend offengelassen; E. 2).