2022 Berechnung von Kindesunterhalt; Überschussverteilung – Art. 4, Art. 276 und Art. 285 ZGB. Die Überschussverteilung nach grossen und kleinen Köpfen ist kein zwingender Verteilschlüssel. Davon kann nicht nur bei aussergewöhnlich guten finanziellen Verhältnissen abgewichen werden. Das Gericht hat den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung zu tragen und seine Entscheidung nach Recht und Billigkeit zu treffen (E. 5.2, 5.3 und 5.5). OGE 10/2021/16 vom 25. Oktober 2022 (Eine Beschwerde in Zivilsachen gegen diesen Entscheid hiess das Bundesgericht mit Urteil 5A_936/2022 vom 8. November 2023 teilweise gut, soweit es darauf eintrat.)