1.4.4. Somit ist auch auf den Antrag zum ehelichen Unterhalt nicht einzutreten. Gleiches gilt für den eventualiter erhobenen Rückweisungsantrag. […] 2. Das Kantonsgericht setzte im angefochtenen Entscheid vom 23. Juli 2021 ab Oktober 2020, d.h. rückwirkend auf den Zeitpunkt des Massnahmengesuchs, vorsorglich Unterhalt fest. Gleichzeitig merkte es vor, dass an die verfallenen Unterhaltsbeiträge bereits geleistete Unterhaltszahlungen anzurechnen seien.