Auf Antrag des inzwischen anwaltlich vertretenen B. spedierte das Kantonsgericht am 29. Januar 2020 das begründete Urteil. B. erhob dagegen Berufung an das Obergericht und verlangte die Festlegung wesentlich tieferer Unterhaltsbeiträge sowie die Korrektur der festgehaltenen finanziellen Verhältnisse. Eventualiter sei die Sache zu neuem Entscheid an das Kantonsgericht zurückzuweisen. Das Obergericht hiess die Berufung mit Beschluss vom 6. April 2021 teilweise gut und wies die Sache zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an das Kantonsgericht zurück. Aus den Erwägungen