Am 22. Mai 2019 erliess das Kantonsgericht ein Urteil ohne schriftliche Begründung im Dispositiv, worin es B. zu indexierten Barunterhaltszahlungen für C. verpflichtete, zahlbar ab Trennungszeitpunkt bis zur Volljährigkeit bzw. bis zum Abschluss einer Ausbildung, längstens bis zum Eintritt in die volle Erwerbstätigkeit von C.