2020 Nachfrist zur Leistung des Kostenvorschusses – Art. 101 Abs. 3 ZPO. Wird innerhalb der Nachfrist nach Art. 101 Abs. 3 ZPO ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt, ist bei dessen Abweisung nur noch eine letzte Nachfrist zu gewähren (E. 2). OGE 10/2020/13 vom 15. September 2020 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht Aus den Erwägungen