daher materiell-rechtliche Wirkung zu, was im Übrigen auch nach Inkrafttreten der in der Volksabstimmung vom 8. März 2015 angenommenen Änderung des EG ZGB vom 10. November 2014 (ABl 2014 1655 ff.) bzw. nach Wegfall der amtlichen Inventaraufnahme bei jedem Todesfall weiterhin gilt: Zur Motion Nr. 2011/1 von Jeanette Storrer, welche dieser Gesetzesänderung zu Grunde liegt, liest man im Bericht und Antrag der Spezialkommission 2014/2 vom 5. September 2014 betreffend "Änderung des Einführungsgesetzes zum ZGB (Erbschaftswesen)" für die zweite Lesung zu Art. 73 EG ZGB nämlich, dass es bei der Motion im Wesentlichen