, 2461), wobei sich die Materialien zur letzten (nicht umgesetzten) Revisionsbestrebung im Jahr 1939 – geplant war die Vorlage eines neuen "Inventur- und Beurkundungsgesetzes" – hinsichtlich der Bestimmung der Natur des Schaffhausischen kantonalrechtlichen Inventars als äusserst aufschlussreich erweisen: Dort findet sich nämlich einleitend die Aussage, dass der Zweck der Vorlage darin bestehe, 7 2020