, 2392 f.; Offizielle Sammlung der bestehenden Gesetze, Verordnungen und Verträge für den eidgenössischen Stand Schaffhausen, XII. Band, 1910–1914, Art. 76 Abs. 1, S. 79). Weil sich dies später als Nachteil herausstellte, erfolgten diverse Revisionsbestrebungen des Beschreibungs- und Teilungsgesetzes (vgl. Botschaft des Grossen Rates vom 13. Juni 1976 an die Stimmberechtigten des Kantons Schaffhausen zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch betreffend Vormundschaft und Erbrecht, ABl 1976 2459 ff.