Richtigkeit und Vollständigkeit des Inventars, Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft abgeben […] oder über die Teilung Vereinbarungen treffen und öffentlich beurkunden lassen" (vgl. Bericht und Antrag des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen vom 27. Dezember 1939 an den Grossen Rat zum Gesetz über die amtliche Mitwirkung und das Verfahren bei Errichtung von familien- und erbrechtlichen Inventuren und Teilungen sowie über die öffentliche Beurkundung [Inventur- und Beurkundungsgesetz], S. 6 f., Staatsarchiv Schaffhausen).