2 2021 4.1. Vorab ist auf das Vorbringen des Berufungsbeklagten, Anschlussberufungsklägers und Klägers (nachfolgend Kläger) einzugehen, die Frage der Beweislastverteilung sei unerheblich, da es sich beim Bonus um einen Lohnbestandteil handle und daher eine Kürzung bei Schlechterfüllung des Arbeitsvertrags unzulässig sei.