Voraussetzungen für eine stillschweigende Zustimmung des Arbeitnehmers zu einer Lohnkürzung. Im vorliegenden Fall ist eine stillschweigende (vorgängige oder nachträgliche) Zustimmung des Arbeitnehmers zu einer Lohnreduktion bzw. ein Lohnverzicht desselben zu verneinen (E. 5.4.1 ff.). OGE 10/2019/21 vom 12. März 2021 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht Aus den Erwägungen