Adrian Staehelin, Zürcher Kommentar, Bd. V/2c, Der Arbeitsvertrag, Art. 319–330a OR, 4. A, Zürich 2006, Art. 322 N. 44, S. 175). Dies zu Recht, kann doch grundsätzlich nicht von einer Einwilligung des Arbeitnehmers in die für ihn nachteilige Vertragsänderung ausgegangen werden, selbst wenn er gegen die Lohnkürzung – etwa aus Angst vor Retorsionsmassnehmen der Arbeitgeberin – über einen längeren Zeitraum nicht opponiert.