5.4.2. In älteren Entscheiden vertrat das Bundesgericht die Ansicht, bei vorbehaltloser Annahme des gekürzten Lohns während dreier Monate bestehe eine tatsächliche (widerlegbare) Vermutung für eine stillschweigende Zustimmung zur Lohnkürzung (vgl. z.B. den von der Beklagten zitierten BGer 4A_223/2010 vom 12. Juli 2010 E. 2.1.2). Insbesondere in der neueren Lehre wird diese Rechtsprechung allerdings überwiegend kritisiert (vgl. Portmann/Rudolph, Art. 322 N. 9 f, S. 2115 ff.; Portmann/Dobreva, Stillschweigende Zustimmung des Arbeitnehmers zur Lohnreduktion durch den Arbeitgeber, ARV 2015 S. 271 ff.;