4A_278/2020 vom 9. Juli 2020 E. 2.3.3 mit Hinweisen). 3. […] 4. Die Berufungsklägerin, Anschlussberufungsbeklagte und Beklagte (nachfolgend Beklagte) rügt eine unrichtige Rechtsanwendung, indem das Kantonsgericht die Beweislast betreffend den Bonus bzw. die ordnungsgemässe Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Sinne von § 4 des Arbeitsvertrags (AV) falsch verteilt habe (die weiteren Voraussetzungen für den Bonus – vertragsgemässer Dienstantritt und ungekündigtes Arbeitsverhältnis zum Fälligkeitszeitpunkt – sind zwischen den Parteien nicht strittig).