2021 Recht auf Beweis; antizipierte Beweiswürdigung; schriftliche Zeugenerklärungen – Art. 152, Art. 157 und Art. 168 ZPO. Bei einem offenen Beweisergebnis darf in antizipierter Beweiswürdigung auf die Abnahme eines offerierten Beweises wegen subjektiver Untauglichkeit nur verzichtet werden, wenn aufgrund der konkreten Umstände offensichtlich ist, dass von der Beweisabnahme keine relevanten Erkenntnisse zu erwarten sind (E. 3.4.4).