Gegen den Ehemann wird eine Strafuntersuchung wegen häuslicher Gewalt geführt (u.a. wegen Verdachts auf mehrfache Gefährdung des Lebens). Im Zeitpunkt des Eheschutzverfahrens befand er sich in Untersuchungshaft. Das Eheschutzgericht verpflichtete die Ehefrau erstinstanzlich zu (befristeten) Unterhaltszahlungen an den Ehemann. Die hiergegen erhobene Berufung der Ehefrau wies das Obergericht ab, soweit es darauf eintrat. Aus den Erwägungen