2.4.4. Der Berufungsklägerin ist in der vorliegenden Situation zuzumuten, den unterhaltsberechtigten Berufungsbeklagten während der Trennung vorläufig zu alimentieren. Es widerspricht weder dem Grundsatz von Treu und Glauben, noch ist es offensichtlich unbillig, dem Berufungsbeklagten Unterhaltsbeiträge zuzusprechen, zumal wenn diese wie vorliegend vom Kantonsgericht bis Juli 2021 befristet wurden.