Würde das Vorgehen der Berufungsbeklagten nicht als diskriminierend gewertet, könnte dies im Übrigen eine Benachteiligung der inländischen Wohnbevölkerung, vorab von Schweizer Staatsangehörigen, zum Ergebnis haben, wenn sich Arbeitgeber aufgrund der tieferen Lohnkosten veranlasst sehen, vermehrt Grenzgänger anzustellen (vgl. dazu Anne Troillet, La monnaie du salaire dans les situations transfrontalières, in: Rémy Wyler [Hrsg.], Panorama II en droit du travail, 2012, S. 236 f.).