konkreten Einzelfall" als diskriminierend im Sinne des FZA betrachtet]; Jean Christoph Schwaab, Paiement du salaire en euros, adaptation au cours de l'euro: que dit le droit du travail?, Jusletter 8. August 2011, Rz. 25). Selbst wenn man aber auch sachfremde Kriterien als Rechtfertigungsgründe zulassen wollte (so Stöckli, Rz. 20 ff.; Onnen, S. 410 ff.; beide mit Verweis auf das EuGH-Urteil "Sotgiu"; vgl. zu diesem indes Tobler, S. 667 f.), wäre die behauptete unterschiedliche Kaufkraft nicht geeignet, verschiedene Saläre zu rechtfertigen. Denn auch innerhalb der Schweiz sind die Lebenshaltungskosten nicht überall gleich hoch.