7.3.2. Eine Diskriminierung kann nur vorliegen, wenn vergleichbare Situationen ungleich behandelt werden oder unterschiedliche Situationen gleich behandelt werden (statt vieler Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften [EuGH] C-559/16 "Bossen u.a." vom 7. September 2017 Rn. 19; BGE 140 II 364 E. 6.1 S. 375). Für die Vergleichbarkeit ist auf die Erbringung der Arbeitsleistung 3 2018