Sie verneinte eine (indirekte) Diskriminierung, indem sie in tieferen Lebenshaltungskosten im Ausland sinngemäss einen Rechtfertigungsgrund erkannte. Im Übrigen seien vor der "Eurokrise" die in Deutschland wohnhaften Arbeitnehmenden aufgrund des für sie vorteilhaften Wechselkurses viele Jahre lang gegenüber den in der Schweiz ansässigen Mitarbeitenden stark privilegiert worden, ohne dass dies als Inländerdiskriminierung behandelt worden sei.