Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte die Berufungsklägerin vor dem Kantonsgericht von der Berufungsbeklagten den Differenzbetrag zwischen dem ursprünglichen Lohn und dem nach der Lohnreduktion ausbezahlten Lohn. Das Kantonsgericht wies die Klage ab. Die dagegen erhobene Berufung hiess das Obergericht gut. Aus den Erwägungen