Die Berufungsbeklagte orientierte ihre Mitarbeitenden über die – als Folge von Eurokrise und Frankenstärke – schwierige Lage des Produktionsstandorts Schaffhausen und unterbreitete der Arbeitnehmervertretung den Vorschlag, die Löhne der Grenzgänger inskünftig mit einem Umrechnungsfaktor entsprechend dem ungefähren Durchschnittskurs des Vorjahres in Euro auszubezahlen. Gegenüber Mitarbeitenden, die keine einvernehmliche Vertragsänderung unterzeichneten, werde eine Änderungskündigung ausgesprochen. Die Berufungsklägerin stimmte in der Folge einer einvernehmlichen Vertragsänderung zu.