in BGE 140 III 16; BGer 4A_336/2013 vom 10. Dezember 2013 E. 4, nicht publ. in BGE 140 III 24). Soweit in der kantonalen Rechtsprechung oder der Literatur eine explizite Auseinandersetzung mit der Kostenfolge im Rechtsmittelverfahren stattfindet, geht diese insbesondere unter Verweis auf die erwähnte bundesgerichtliche Rechtsprechung von einer Kostenverteilung im Rechtsmittelverfahren nach dem Unterliegerprinzip aus 6 2018