A. gelangte mit einem Gesuch um vorsorgliche Beweisführung an das Kantonsgericht Schaffhausen und beantragte die Einvernahme der Treuhänderin F., die im Auftrag von B. separate Steuerberechnungen bzw. Vermögensaufstellungen erstellt haben soll, welche die Vermögenswerte betreffen, die er B. übertragen habe. Zudem beantragte A. die Edition verschiedener sich bei F. befindlichen Urkunden. Das Kantonsgericht wies das Gesuch von A. ab. Das Obergericht hiess die dagegen gerichtete Berufung gut. 1 2018 Aus den Erwägungen