Im April 2009 übertrug A. seiner Schwester B. verschiedene Vermögenswerte. Im Jahr 2015 verstarb B. Sie hinterliess als gesetzliche Erben und Rechtsnachfolger ihre drei Kinder C., D. und E. In der Folge versuchte A., von C., D. und E. die übertragenen Vermögenswerte zurückzuerhalten, was diese indes verweigerten. Strittig ist insbesondere, ob zwischen A. und B. eine (mündliche) Vereinbarung über die Aufbewahrung, Verwaltung und Rückerstattung der Vermögenswerte bestand oder ob es sich um eine Schenkung handelte.