2018 Vorsorgliche Beweisführung; Voraussetzungen; zulässige Beweismittel; Kosten- und Entschädigungsfolgen im Rechtsmittelverfahren – Art. 106 und Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO. Im Rahmen der vorsorglichen Beweisführung nach Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO ist die Edition von Urkunden bei Drittpersonen zulässig, sofern auch die allgemeinen Voraussetzungen nach Art. 160 Abs. 1 lit. b ZPO erfüllt sind (E. 3).