Dies, nachdem der Berufungsbeklagte den Gutachter ebenfalls mit Mail […] darauf hingewiesen hatte, er sei Architekt und Erbauer der Liegenschaft und wolle sichergestellt haben, dass seine Detailkenntnisse ins Gutachten miteinfliessen. Diese Unterlagen wurden der Berufungsklägerin weder zur Kenntnis gebracht noch wurde ihr deren Beizug vom Gutachter angezeigt und sie dazu angehört, ob sie diese akzeptiere, obwohl der Gutachter mit Schreiben des Kantonsgerichts […] ausdrücklich verpflichtet worden war, sich nur auf von beiden Parteien explizit anerkannte Sachverhalte zu stützen.