Der Sachverständige hat bei seiner Tätigkeit im Kontakt mit den Parteien, gleich wie das Gericht, auf strikte Gleichbehandlung der Prozessparteien und ihrer Rechtsvertreter zu achten. Vorsicht und Zurückhaltung ist vor allem bei telefonischen Kontakten geboten. Generell ist dem Sachverständigen zu empfehlen, mit den Parteien und ihren Rechtsvertretern schriftlich zu verkehren und jeweils die Gegenpartei mit einer Orientierungskopie zu bedienen, wenn er einseitig nur mit einer Partei Kontakt aufnimmt.