(Empfehlungen des Obergerichts des Kantons Aargau für die Bemessung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder vom 16. September 2009). Gemäss dieser Richtlinie ist für ein Kind von einem durchschnittlichen Gesamtbedarf von Fr. 1'400.– auszugehen. Wird dieser Betrag analog zur kantonsgerichtlichen Berechnung ermessensweise um Fr. 40.– (für auswärtige Ernährung) reduziert, um die Fremdbetreuungskosten von Fr. 500.– erweitert und um die Kinderzulagen von Fr. 200.– reduziert, so resultiert ein Gesamtbedarf von Fr. 1'660.–. Wird dieser Betrag um die (durchschnittlichen) Kosten für Pflege und Erziehung von Fr. 333.– reduziert, resultiert ein Barbedarf von Fr. 1'327.–.