Empfehlungen des Jugendamts (abgesehen von lokalen Reduktionen) können nur dann unverändert übernommen werden, wenn dem jeweiligen Haushalt unter Berücksichtigung seiner konkreten und angemessenen Kostenstruktur ein das erweiterte Existenzminimum deutlich übersteigender Freibetrag von 20% verbleibt, weil auch die Empfehlungen nicht auf Existenzminimumwerten basieren (Breitschmid, Art. 285 N. 18b, S. 1577).