Demnach beträgt der Totalbedarf für ein Einzelkind vom 1.–6. Altersjahr monatlich Fr. 2'025.–, wovon Fr. 725.– für Pflege und Erziehung, vom 7.–12. Altersjahr monatlich Fr. 1'925.–, wovon Fr. 460.– für Pflege und Erziehung, vom 13.–18. Altersjahr monatlich Fr. 2'100.–, wovon Fr. 330.– für Pflege und Erziehung. Dass die Gerichte sich bei der Ermittlung des tatsächlichen Unterhaltsbedarfs von solchen Empfehlungen leiten lassen, wird vom Bundesgericht gebilligt.