Im Weiteren habe die Vorinstanz den Betrag gemäss den Zürcher Richtlinien in einem ersten Schritt den Schaffhauser Verhältnissen angepasst. Zudem beliefen sich die effektiven Wohnkosten, in der sie und ihre Mutter lebten, auf Fr. 950.– pro Monat, womit ihr Anteil in Höhe von Fr. 320.– durchaus angemessen erscheine. Auch sei die Behauptung falsch, dass monatlich nochmals Fr. 1'260.– für „weitere Kosten sowie Pflege und Erziehung“ eingesetzt würden.