Wie abwegig die Übernahme der Richtlinien des Kantons Zürich sei, zeige im Übrigen ein Vergleich mit den dort aufgeführten Kosten: Für Unterkunft werde Fr. 365.– eingesetzt, bei effektiven Wohnkosten von Fr. 665.–, also mehr als die Hälfte der Wohnkosten. Für „weitere Kosten sowie Pflege und Erziehung“ würden dann monatlich nochmals Fr. 1'260.– eingesetzt (für Ernährung und Bekleidung Fr. 400.–). Welche Zusatzkosten für Pflege und Erziehung auf der Landschaft anfallen sollen, sei schlicht nicht vorstellbar. Mit den weiteren Kosten seien die effektiv ausgewiesenen Betreuungskosten mehr als doppelt gedeckt.