A. und B. verbrachten am 1. August 2006 gemeinsam den Nationalfeiertag. In der Hosentasche von A. befanden sich Feuerwerkskörper. Eine aus der Hosentasche ragende Zündschnur geriet durch das von B. angezündete Feuerzeug in Brand. In der Folge explodierte das Feuerwerk in der Hosentasche von A., wodurch er Verbrennungen zweiten und dritten Grades am Oberschenkel erlitt. Dies hatte einen mehrwöchigen Spitalaufenthalt und mehrere chirurgische Eingriffe zur Folge. A. bezieht sodann mit Wirkung ab 1. September 2007 eine ganze Rente der Invalidenversicherung.