2016 Klage auf Bestreitung neuen Vermögens; Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Betreibungsferien auf die Klagefrist – Art. 56 Ziff. 2, Art. 63 und Art. 265a Abs. 4 SchKG; Art. 145 Abs. 1 lit. b und Abs. 4 ZPO. Die Klage auf Feststellung oder Bestreitung neuen Vermögens nach Art. 265a Abs. 4 SchKG untersteht je nach Streitwert dem ordentlichen oder dem vereinfachten Verfahren (E. 1.2).