Nachweis des Beginns des Arbeitsverhältnisses; Berücksichtigung eines überschiessenden Beweisergebnisses, wenn es im Rahmen dessen liegt, was von den Parteien behauptet wurde (E. 8.3). Nachweis der Überstundenarbeit; Zulässigkeit der antizipierten Beweiswürdigung (E. 9). OGE 10/2014/13 und 10/2014/21 vom 15. November 2016 Veröffentlichung im Amtsbericht Sachverhalt