28 Fankhauser, Art. 290 N. 8 ff., S. 175 f.; Stalder, S. 53.; a.M. Kaufmann, S. 913. 29 Einschränkungen können sich dort ergeben, wo eine Partei durch einen Verzicht auf Unterhaltsbeiträge oder Ansprüche aus Güterrecht ihre Bedürftigkeit herbeiführt, obwohl der andere Gatte leistungspflichtig und leistungsfähig wäre. Vgl. dazu Ingeborg Schwenzer, Grenzen der Vertragsfreiheit in Scheidungskonventionen und Eheverträgen, FamPra.ch 2005 5. 30 Vgl. Stalder, S. 47. 8