Letzteres aber ist im vorliegenden Fall nicht möglich, was die folgenden Erwägungen zeigen und von Amts wegen zu berücksichtigen ist: 10 aa) Materielle Grundlage des vorliegenden Verfahrens bildet der Schenkungsakt vom 20. Juli 1925, mit welchem die "Stiftung Heinrich Moser zu Charlottenfels" dem Kanton Schaffhausen die Liegenschaft Charlottenfels in Neuhausen am Rheinfall übertrug. Bei diesem Schenkungsakt handelte es sich nicht um eine gewöhnliche Schenkung durch Schenkungsvertrag i.S.v. Art. 239 ff. OR11, sondern – wie sich sowohl aus dem seinerzeitigen chronologischen Ablauf als auch aus den Hinweisen im Schenkungsvertrag von