Der Kläger substanziert die behauptete Einschränkung in der Klageschrift jedoch nirgends. Er führt lediglich aus, im Sinne einer vorausschauenden Planung und im Interesse der inneren Verdichtung sei die aktuelle und zukünftige Nutzung des fraglichen Areals periodisch zu überprüfen; in diesem Zusammenhang sei es von grosser Wichtigkeit für den Kanton, die Gewissheit zu haben, frei über die Nutzung dieses Areals verfügen zu können oder zumindest die zeitliche Geltung der Schenkungsauflage zu kennen. Eine solche allgemeine Fragestellung genügt jedoch namentlich im Hinblick auf die vom Gericht zu prüfende Frage, ob ein