Der Mehrheitsantrag der nationalrätlichen Kommission sah vor, dass bei der Berufung neue Tatsachenbehauptungen, Beweisanträge, Bestreitungen und Einreden unbeschränkt vorgebracht werden können.12 Eine Minderheit wollte hingegen dem Ständerat folgen.13 Dieser hatte vorgesehen, dass in der zweiten Instanz nicht mehr der ganze Prozess wiederholbar sein soll. Dies zum einen im Interesse der Verfahrensdisziplin, zum andern zwecks Verfahrensbeschleunigung. Unterstützt wurde der Minderheitsantrag auch von Bundesrätin