Neue Tatsachen und Beweismittel sollten nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort vorgebracht werden und ihr Vorbringen auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht vorher möglich war oder sie durch Ausübung des gerichtlichen Fragerechts veranlasst wurden. In Verfahren betreffend Kinderbelange sah er hingegen ein uneingeschränktes Novenrecht bis zur Appellationsantwort vor, nachher ein eingeschränktes Novenrecht. Dies geschah mit Blick auf den im Verfahren betreffend Kinderbelange geltenden Untersuchungs- und Offizialgrundsatz, wonach der Sachverhalt nicht nur ermittelt wird, sondern auch erforscht.10