Das alleinige Sorgerecht kann einem Elternteil auf Antrag in der Regel nur dann zugesprochen werden, wenn der andere Elternteil zustimmt oder das Gericht befindet, die Zuteilung entspreche dem Wohl des Kindes am besten (§ 1671 BGB). Ein solcher Antrag ist zwingend spätestens zwei Wochen vor der ersten Terminierung des Scheidungsverfahrens einzureichen (§ 137 FamFG). bb) Die Parteien reichten unbestrittenermassen keinen Antrag zur Regelung des Sorgerechts ein.