Dass dabei ihr Geschäftsführer X. federführend gewesen sein und die sogenannte "Schlüsselgewalt" ausgeübt haben mag, ändert nichts daran, dass seinerzeit – unter Einbezug auch der Stadt Schaffhausen – bewusst eine rechtliche Konstruktion gewählt wurde, bei welcher nicht X. als "Initiator" des Projekts "Neue Hallen", sondern die Beklagte formelle Betreiberin – nicht nur Nutzerin – der Hallen für neue Kunst war. Sie wurde – wie sich aus dem zeitlichen Ablauf und den damaligen Vereinbarungen ergibt – speziell deswegen als Stiftung errichtet, dies im Übrigen in Kenntnis dessen, wie sich die Sammlung der F.-art AG zusammensetzte, welche Kunstwerke daraus also in