ständen bzw. Unterlagen auf die Berechtigung der Kläger und von D. am "Kapital" geschlossen werden konnte. So nahmen etwa der damalige Präsident und ein weiteres Mitglied des Stiftungsrats der Beklagten am 5. April 1997 ein Inventar aller ausgestellten Kunstwerke auf mit dem Hinweis, dass die Angaben über die Leihgeber von X. stammten. Als Leihgeber des "Kapitals" war "Gesamt-F." angegeben. Verschiedene andere Leihgaben wurden [X.] zugeordnet.