Zürich liess X. sodann im Prozess der Kläger gegen ihn betreffend Rechenschaftsablegung, Herausgabe und Forderung in der Klageantwortschrift vom 13. Februar 1998 Folgendes erklären: … Die "Sammlung F." setzte sich vor dem Ausscheiden der Kläger zusammen aus den Sammlungsteilen 0000, 1000, 2000, 3000 und 4000. Während die Sammlungsteile 1000 bis 4000 einzelnen Sammlern zugeordnet sind, befindet sich der Sammlungsteil 0000 im Miteigentum der Sammler der Sammlungsteile 2000 bis 4000. ... Zum Sammlungsteil "0000" gehörte – wie schon erwähnt – unter anderem das "Kapital".